Bundeskanzlerin
Angela Merkel verstieß am 4. September 2015 in einem
Ermächtigungsakt gegen mehrere Gesetze, als sie die deutschen Grenzen
öffnete und Eisenbahnzüge voll Einwanderer hereinholte.
Sie wurde dabei von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD
unterstützt bzw. gewähren gelassen. Vom Koalitionspartner SPD und von
der Opposition aus Grünen und
Linken erhielt die Kanzlerin frenetischen Beifall. Der Gesetzesbruch
dauert bis heute an. Die missachteten Gesetze: §15 Aufenthaltsgesetz §18 Asylgesetz Artikel 16a, 20.1 und 20.3 Grundgesetz |